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04.05.2018 | Transformation | Interview | Online-Artikel

"Die Beratung hat sich in die digitalen Entwicklungen einzufügen"

verfasst von: Anne Steinbach

3:30 Min. Lesedauer

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Optimal, effizient und praktikabel – so wünscht sich Charlotte Schildt von der Anwaltssozietät CMS die Unternehmensberatung im Zeitalter der Digitalisierung. Welche Tücken und welches Potenzial das mit sich bringt, erklärt sie im Interview.

Springer Professional: Suchmaschinenbetreiber entwickeln autonome Fahrzeuge, Roboterhersteller fertigen Staubsauger, Computerproduzenten vertreiben Musik, App-Entwickler krempeln die Bankenwelt um. Der in Deutschland einzigartige Mittelstand läuft Gefahr, abgehängt zu werden. Wie sehen Sie das?

Dr. Charlotte Louise Schildt: Richtig ist, dass sich auch die Bankenwelt und der sogenannte Mittelstand teilweise umorientieren und neu aufstellen müssen. In vielen Bereichen geschieht dies bereits. Die Tendenz ist, dass bestimmte Bewegungen aus dem Ausland, zum Beispiel den USA, nach Deutschland schwappen und hier erst verarbeitet werden müssen. Eine Gefahr sehe ich derzeit nicht. So wie ich die Situation in Deutschland derzeit übersehen kann, bereiten wir uns auf die Herausforderungen vor und zwar nicht lediglich oberflächlich, sondern ganz konkret und mit einer klaren Sicht auf die notwendigen Veränderungen und die sich abzeichnenden neuen Entwicklungen und Zustände. Zum Beispiel im wichtigen Automobilbereich sagen führende, erfahrene Manager bereits den Wechsel zum E-Auto voraus. Offenbar hat die Wirtschaft erkannt, worum es geht und kann somit reagieren.

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Megatrend Digitalisierung: Wo steht der deutsche Mittelstand aktuell?

Die Digitalisierung gilt als Megatrend, insoweit besteht Einigkeit bei den Protagonisten. Allerdings gibt es beim Verständnis zum Ausmaß der damit einhergehenden Veränderungen deutliche Unterschiede, die sich schon im Wording bemerkbar machen. 


Was wird innerhalb der Digitalisierung besonders von jenen gewünscht, die beraten werden möchten?

Die Unternehmen oder Banken müssen sich auf einen Berater uneingeschränkt verlassen können. Weil das Feld der Digitalisierung da ist und sich weiter verfestigt und konkretisiert, muss der Berater sein Arbeitsergebnis genau so ausarbeiten und dem Mandanten vermitteln, dass dieser es in seiner digitalen Welt optimal, effizient und praktikabel einsetzen kann. Fügt sich der Rat nicht ein, da er die Digitalisierung außer Acht oder in Teilen oder gänzlich unbeantwortet lässt, ist der Rat im Grunde für ihn nutzlos. Der Mandant kann sich nicht aussuchen, in welcher Welt er sein Unternehmen oder seine Bank führt. Er hat sich vielmehr mit den neuen Herausforderungen zu befassen und sie, im Grundsatz für das von ihm geführte Unternehmen beziehungsweise die von ihm geführte Bank entsprechend zu verarbeiten. Gelingt dies mithilfe des erteilten Rechtsrates nicht, muss im Grundsatz eine Änderung her. Konkret erwartet der Mandant also einen Rat, den er unmittelbar verwenden kann. Hierauf ist Beratung durch den Anwalt daher im Grundsatz auch im Lichte der Digitalisierung auszurichten. 

Inwiefern muss sich die Beratung im Kontext der Digitalisierung ändern?

Die Beratung muss die sogenannte digitale Transformation aufnehmen und berücksichtigen. Sie muss diesen Anforderungen entsprechen und gerecht werden. Beispielsweise ist bereits jetzt abzusehen, dass bestimmte Transaktionsarten an Bedeutung gewinnen oder erst ermöglicht werden durch die digitalen Formen. Diese Arten sind bei der Beratung unbedingt miteinzubeziehen, um dem Mandanten eine für ihn optimale Beratung zu gewähren. Der Mandant muss die Möglichkeit erhalten, mittels des erteilten Rechtsrates die am Markt entwickelten oder etablierten Arten in Anspruch nehmen zu können. Es werden sich ganz konkret beispielsweise die Due Diligence-Verfahren verändern. Denn durch standardisierte, technische, automatisierte Suchprogramme werden bisherige Leistungen des Anwalts in den Hintergrund treten oder gänzlich verdrängt werden. Dafür wird es aber in bestimmten Bereichen neuen oder zusätzlichen Beratungsbedarf geben. Die Compliance hat an Bedeutung gewonnen, in vielerlei Hinsicht, auch durch neue Vorgaben der Aufsichtsbehörden oder des Gesetzgebers. Es ergeben sich daher auch neue Geschäftsfelder oder Prüfungsbereiche, die sich der Berater erschließen muss. Dazu gehören in M&A Prozessen zum Beispiel das sogenannte Screening von Kandidaten. Der Berater hat hierbei die juristische Seite abzuprüfen.

Was wünschen Sie sich von der Beratung?

Die Beratung hat sich in die digitalen Entwicklungen einzufügen. Erfolgt dies nicht oder nur unzureichend, weil der Wandel nicht verarbeitet wird, besteht die "Gefahr", dass die Beratung ins Leere läuft, da sie für das Unternehmen/die Banken etc. nicht verwertbar wäre. Die Beratung hat sich daher aus juristischer und praktischer Sicht diesen Herausforderungen bereits jetzt konkret zuzuwenden.

Dr. Charlotte Schildt ist Referentin beim diesjährigen Turnaroundkongress, bei dem Sie sich dem Thema "Herausforderungen an die Beratung im Kontext der Digitalisierung" stellt. Der Kongress findet am 7. und 8. Juni in Köln statt. 

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