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04.01.2022 | Verkehrspolitik | Schwerpunkt | Online-Artikel

Was Verkehrsteilnehmer 2022 wissen müssen

verfasst von: Christiane Köllner

2:30 Min. Lesedauer

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Mit dem neuen Jahr treten neue Regeln und Gesetze für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Kraft. Wir haben die wichtigsten Änderungen für 2022 im Überblick. 

Das Jahr 2022 ist von politischen Entscheidungen im Bereich Verkehr und Mobilität geprägt. Sie betreffen unter anderem den CO2-Preis, Fahrassistenzsysteme und Plug-in-Hybride. Insgesamt sind die Neuregelungen für den Straßenverkehr im Vergleich zu den Vorjahren allerdings überschaubar. Der Autoclub Europa (ACE) erläutert die wichtigsten Änderungen im Straßenverkehr für das Jahr 2022.

CO2-Preis steigt

"Zum 1. Januar 2022 tritt die nächste Stufe der CO2-Bepreisung in Kraft und erhöht sich von 25 Euro auf 30 Euro pro Tonne CO2", so der ACE. Da vor allem fossile Brennstoffemissionen für Verkehr und Wärme mit dem CO2-Preis belegt werden, steige auch der Preis von Diesel um 1,6 Cent pro Liter und der Liter Benzin werde durchschnittlich 1,4 Cent teurer. Allerdings hängt der künftige Kraftstoffpreis noch von weiteren Faktoren ab, wie etwa der Ölpreisentwicklung. 

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Neue Fahrzeugtypen mit ISA und weiteren Assistenten

Mitte des Jahres 2022 werden aufgrund einer EU-Verordnung eine Reihe von Fahrassistenzsystemen in neuen Fahrzeugtypen Pflicht. "So sind künftig unter anderem Geschwindigkeitsassistenten, die bei Überschreiten des Tempolimits warnen, sowie Notbrems-Assistenzsysteme, die bei Gefahr selbstständig bremsen, vorgeschrieben", erklärt der ACE. Auch ein Warnsystem bei Müdigkeit und eine Schnittstelle für alkoholempfindliche Wegfahrsperren gehörten künftig zur Grundausstattung. Ab dem 6. Juli 2022 soll diese Regelung für neue Fahrzeugtypen gelten, ab dem 7. Juli 2024 sei sie dann auch für alle Neufahrzeuge Vorschrift. 

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Plug-in-Hybride unterliegen strengeren Förder-Regeln

Ab dem 1. Oktober 2022 sollen Käufer eines Plug-in-Hybrids, so der ACE, nur noch eine Förderung vom Staat erhalten, wenn das Fahrzeug über eine elektrische Mindestreichweite von 60 km verfügt. Bislang musste entweder die Mindestreichweite von 40 km gegeben sein oder das CO2-Kriterium, das einen maximalen CO2-Austoß von 50 g CO2 auf einen Kilometer vorschreibt. Letzteres soll nun als Förderkriterium wegfallen. 

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Ladesäulen werden nutzerfreundlicher

Bei Ladepunkten, die ab dem 1. März 2022 in Betrieb genommen werden, muss eine standardisierte Schnittstelle vorhanden sein. Diese soll Autorisierungs- und Abrechnungsdaten sowie dynamische Daten zur Betriebsbereitschaft und zum Belegungsstatus übermitteln. "Außerdem dient sie zur Verbindung von mehreren Ladesäulenbetreibern und erhöht die Transparenz des Ladevorgangs. Damit wird das Laden von Elektrofahrzeugen für Nutzer vereinfacht und digitale Dienste rund um das Laden können angeboten werden", so der ACE. 

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Ältere Führerscheine nicht mehr gültig

Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde und einen Führerschein besitzt, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, muss diesen bis zum 19. Januar 2022 umtauschen, so der ACE. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 haben eine längere Umtauschfrist. Hintergrund sei, dass der moderne Scheckkarten-Führerschein im Vergleich zu den Papier-Führerscheinen fälschungssicherer ist. Werde der Führerschein nicht rechtzeitig getauscht, könne in einer Polizeikontrolle ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro fällig werden.

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