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23.09.2020 | Wertpapiergeschäft | Nachricht | Online-Artikel

Gesetzentwurf über elektronische Wertpapiere hat Lücken

verfasst von: Angelika Breinich-Schilly

2:30 Min. Lesedauer

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Mit einem Entwurf zur Regelung elektronischer Wertpapiere und deren Aufsicht wollen das Bundesjustiz- und Bundesfinanzministerium das deutsche Wertpapierrecht modernisieren. Zugleich ruft das als eWpG abgekürzte Gesetz auch Kritik hervor. 

"Nach aktueller Rechtslage sind Finanzinstrumente, die zivilrechtlich als Wertpapiere gelten, in einer Urkunde zu verbriefen. Die Papierurkunde ist Anknüpfungspunkt für die sachenrechtlichen Übertragungstatbestände und sie trägt unter anderem dem Verkehrsschutz potentieller Erwerber Rechnung", begründen das Bundesjustiz- und Bundesfinanzministerium (BMJ/BMF) die Notwendigkeit eines Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG). Um die Verkehrsfähigkeit von Wertpapieren und den rechtssicheren Erwerb gleichwohl zu gewährleisten, bedürfe es eines geeigneten Ersatzes der Papierurkunde, etwa durch Eintragung in ein Register auf Basis der Blockchain-Technologie.

Der Regelungsvorschlag schaffe zudem aufsichtsrechtliche Klarheit, da die deutsch Finanzaufsicht Bafin "die Erbringung der Emission und das Führen dezentraler Register als neue Finanzdienstleistungen nach dem eWpG, dem KWG und der Zentralverwahrer-Verordnung" überwachen wird. Der Entwurf unterscheide dabei zwischen der Führung eines zentralen elektronischen Wertpapierregisters durch einen Zentralverwahrer sowie der Führung von unter anderem durch Distributed-Ledger-Technologien ermöglichten Registern zur Begebung elektronischer Schuldverschreibungen.

Guter Vorstoß mit Verbesserungspotenzial

Auf positive Resonanz stößt dieser Vorstoß beim Digitalverband Bitkom. Dies sei "ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung in Deutschland". Zugleich moniert der Verband aber zu hohe Hürden für neue Marktteilnehmer wie Start-ups. Nachbesserungsbedarf sieht Patrick Hansen, Bereichsleiter Blockchain beim Bitkom, etwa bei den "sehr hohen Anforderungen für diejenigen, die Kryptowertpapierregister führen wollen". "Zudem sollte es wie beim Kryptoverwahrgeschäft eine Übergangsregelung mit vorübergehender Erlaubniserteilung geben. Andernfalls besteht die Gefahr, dass vor allem junge Anbieter aus dem Markt gedrängt werden und darunter Innovation und Wettbewerb leiden."

Für den Verband soll es aber nicht nur bei der elektronischen Begebung von Schuldverschreibungen bleiben, die vor allem Unternehmen einfachere Finanzierungsmöglichkeiten verschaffen sollen. Auch Aktien und Investmentfonds sollen nach den Wünschen des Bitkom "zeitnah folgen" und "dematerialisiert" werden. Dabei unterstützt Verband das Ziel der Technologieneutralität im Gesetzentwurf, der neben zentralen auch auf Distributed-Ledger-Technologie basierende Register für elektronische Wertpapiere vorsieht.

Bitkom fordert klare Rollenabgrenzung

Dass allerdings die erst "kürzlich gesetzlich eingeführten Kryptoverwahrer" nicht befugt sein sollen, Kryptowertpapiere zu verwahren, sei ein harter Schlag für die noch junge Branche. Insgesamt brauche es nun eine klarere Abgrenzung der Rollen von Kryptoverwahrern, Kryptowertpapierregisterführern, Depotbanken und Zentralverwahreren, da an einzelnen Stellen sonst Rechtsunsicherheit drohe. 

Zudem werden nach Ansicht des Verbands die Potenziale der Blockchain-Technologie in dem vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht vollständig ausgeschöpft. Für eine komplett dezentrale Abbildung der Wertpapiere über öffentliche Blockchains (Public Permissionless Blockchains) bestehe eine Reihe ungelöster Fragen und Hürden. Außerdem sei der dezentrale Handel dieser Kryptowertpapiere – aufgrund europäischer Regulierung – noch gar nicht möglich. 

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