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14.12.2017 | Bankenaufsicht | Schwerpunkt | Online-Artikel

SREP: Prüfungspraxis schränkt Geschäftsautonomie der Banken ein

verfasst von: Dr. Tobias Sander

2:30 Min. Lesedauer

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Im neuen SREP-Verfahren werden Banken alljährlich unter die Lupe genommen. Dabei spielt die Bewertung ihrer Geschäftsstrategie durch die Aufsicht eine zunehmend große Rolle. Was das für die Geschäftsmodelle der Banken bedeutet. Ein Gastbeitrag.

Bisher blieb es der Geschäftsführung eines Kreditinstituts überlassen, wie sie dessen Strategie festlegt und Rentabilität sicherstellt. Aufsichtsrechtliche Anforderungen müssen natürlich erfüllt werden. Nun will die Bankenaufsicht jedoch auch bislang interne Entscheidungsprozesse beeinflussen. Einem solchen Vorgehen liegt die Annahme zugrunde, dass die Aufsicht das Geschäftsmodell eines Geldhauses besser beurteilen kann als dessen Führungspersonen.

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Prüfung der Risikokultur und der Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells in Banken im SREP

Der SREP prüft ab 1.1.2016 die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells und die Risikokultur in Banken. Geschäftsleitungen und Prüfer stehen damit vor neuen Herausforderungen im Licht der EU Bankenunion. 

Kernaufgabe der Aufsichtsbehörden ist es, die Risiken, die Banken in ihrem Geschäft eingehen, regelmäßig zu überwachen. Eine Finanzkrise wie vor zehn Jahren soll sich nicht wiederholen. Der aufsichtliche Überprüfungs- und Bewertungsprozess, genannt Supervisory Review and Evaluation Process (SREP), stellt für das jeweilige Jahr alle Erkenntnisse zusammen und erteilt dem Geldhaus Hausaufgaben, etwa hinsichtlich der Eigenkapitalausstattung. Bereits im Jahr 2016 hat die Aufsicht so genannte weniger bedeutende Institute (LSI) erstmals anhand neuer SREP-Vorgaben geprüft. Dabei wurden die meisten im Rahmen einer Allgemeinverfügung behandelt, nur bei etwa einem Viertel der Geldinstitute fiel der Blick aufs Detail. Doch auch die Häuser, die im vergangenen Jahr dieser individuellen Prüfung entronnen sind, können bald darunter fallen.

Trend zu einheitlichen Geschäftsmodellen

Die Aufsicht untersucht im Rahmen der SREP-Prüfungen neuerdings auch Geschäftsmodelle, die normalerweise im Rahmen der Geschäftsautonomie von den Banken individuell und selbstständig festgelegt werden. Zeigt die Prüfung, dass ein Institut seinen Gestaltungsspielraum nach anderen Kriterien nutzt, als die Aufsicht sie zugrunde legt, kann dies allerdings unter anderem zu erhöhten Mindestanforderungen an die Eigenmittelausstattung führen. Auf diese Weise wird der Spielraum der Banken für eine individuelle Ausrichtung ihrer Geschäftsmodelle eingeschränkt. Diese Wechselwirkung verdeutlicht die nachstehende Grafik:

Grafik zum SREP-Prozess © Berg Lund & Company

Ziel der Aufsicht ist es dabei, die Institute gegen bestimmte Risiken zu immunisieren, die sie als besonders wichtig erachtet. Gleichzeitig führen die einheitlichen Standards aber auch dazu, dass die Diversität von Geschäftsmodellen im Markt abnimmt, die Aufsicht durch ihre Einflussnahme somit einheitliche Geschäftsmodelle hervorbringt. Dadurch werden Institute anfällig für die gleichen möglichen Entwicklungen oder Ereignisse – ein Klumpenrisiko entsteht. Auch wenn solche Risiken aus heutiger Sicht eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit haben, gibt dieses systemische Risiko Anlass zur Sorge. Schließlich hatten die schweren Krisen der jüngeren Geschichte ihren Ursprung in Märkten, die bis dato als besonders sicher galten.

Regulierungslast verdrängt interne Optimierung

Die Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) haben dieses Jahr die dritte Niedrigzinsumfrage durchgeführt. Sie diente auch als inhaltliche Grundlage für den diesjährigen SREP. Dabei wurden über 1.500 Geldhäuser befragt. Inhaltlich lag der Fokus auf der Ertragskraft und Widerstandsfähigkeit der Geldinstitute im Niedrigzinsumfeld sowie auf der aktuellen und künftigen Risikolage. Die Umfrage verursachte den Instituten erheblichen operativen Aufwand, wobei die Arbeitslast zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Anforderungen für sie mittlerweile ohnehin sehr hoch ist. Hier entsteht ein Zielkonflikt: Angesichts umfangreicher Meldepflichten und enger aufsichtsrechtlicher Vorgaben bleiben den Instituten immer weniger Spielräume für wichtige eigene Initiativen. Die Aufsicht unterminiert ihre eigenen Ziele: Sie will ein tragfähiges Geschäftsmodell der Banken sicherstellen, gleichzeitig gibt sie ihnen aber durch Datenanforderungen und Hausaufgaben wenig Gelegenheit, selber das Geschäftsmodell zu optimieren.

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