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01.10.2020 | Corporate Finance | Gastbeitrag | Online-Artikel

Globale Leitfäden geben Sustainable Finance Struktur

verfasst von: Dr. Kai Erhardt

3 Min. Lesedauer

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Unbestimmte Begrifflichkeiten bei der Auslegung der ESG-Regelungen stellen für Banken als auch für Kunden eine erhebliche Herausforderung dar. Drei neue globale Leitfäden für grüne Kredite und Finanzierungen sollen nun für mehr Klarheit sorgen.

Grüne Kredite und nachhaltige Finanzierungen werden immer beliebter. Die drei großen globalen Verbände für die Entwicklung von standardisierten Vertragsmustern für internationale Finanzierungen haben jetzt gemeinsam Leitfäden zu den Grundsätzen für grüne Kredite und nachhaltige Finanzierungen veröffentlicht. Damit ergibt sich eine globale Grundlage für diese Formen der Finanzierung – mit Chancen, aber auch Herausforderungen für Unternehmen.

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Instrumente für die grüne Finanzierung

"Grüne Finanzierungen" werden bislang weit überwiegend in Form von Anleihen arrangiert. Auf dieses Instrument entfallen über 90 Prozent des begebenen Volumens an Green Financing. Hinzu kommen Finanzierungen in Form von Schuldscheindarlehen, syndizierten Krediten oder auch traditionellen bilateralen Bankkrediten.

Unklare Begrifflichkeiten bei ESG-Verpflichtungen

Die Begrifflichkeiten "grüne Kredite" oder "nachhaltige Finanzierungen" erfassen weite Bereiche der Kreditfinanzierung. Komponenten von ESG-Verpflichtungen (Environment, Social, Governance) und Zusicherungen finden sich mittlerweile in fast allen Kreditvertragsdokumentationen unabhängig davon, ob es sich um (grüne) Projektfinanzierungen oder allgemeine Unternehmensfinanzierungen handelt. Ihre Reichweite und Auslegung stellen Banken wie Kunden vor große Herausforderungen. 

Deshalb haben die drei globalen Verbände für die Entwicklung standardisierter Vertragsmuster – die Loan Market Association (LMA), die Asia Pacific Market Association (APLMA) und die Loan Syndications and Trading Association (LSTA) – je einen Leitfaden für die Vergabe von grünen Krediten und nachhaltigen Finanzierungen veröffentlicht.

Nur grüne Projekte werden grün finanziert

Diese stellen klar, dass nur grüne Projekte grün finanziert werden können. Sofern also nur einzelne Tranchen für grüne Projekte verwendet werden, gelten auch nur diese Tranchen als grüne Kredite. Unternehmen müssen diese geteilte Verwendung der Mittel steuern und offenlegen.

Weiterhin ist bei einer nachhaltigen Finanzierung eine Nachhaltigkeits- beziehungsweise ESG-Strategie sowie eine Nachhaltigkeits- beziehungsweise ESG-Organisation für die Unternehmen Pflicht. Außerdem ist ein jährliches Reporting notwendig. Das Unternehmen muss darlegen, wie die grünen Finanzmittel verwendet wurden und bereit sein, sich einer gegebenenfalls externen Prüfung zu unterziehen.

Grüne Kredite und nachhaltige Finanzierungen

Unter den Begriff der grünen Kredite fallen die finanzierten Projekte und (Fremd-)Finanzierungsinstrumente, die Unternehmen von Banken oder anderen Finanzierungspartnern ausschließlich zur Finanzierung neuer oder bestehender grüner Projekte zur Verfügung gestellt werden.

Nachhaltige Finanzierungen sind (Fremd-)Finanzierungsinstrumente, die Incentives wie etwa eine vorteilhafte Preisgestaltung enthalten. Um diese Incentives nutzen zu können, müssen mit dem finanzierten Projekt aber vorher festgelegte Nachhaltigkeitsziele erreicht werden.

Quelle: Heuking Kühn Lüer Wojtek

Leitfäden machen auch Vorgaben für nachhaltige Finanzierungen

Die Leitfäden betreffen aber nicht nur grüne Kredite, sondern auch nachhaltige Finanzierungen. Dazu zählen alle Arten von (Fremd-)Finanzierungsinstrumenten, die Incentives wie etwa eine vorteilhafte Preisgestaltung enthalten, um im Voraus festgelegte Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. 

Alle Finanzierungen – einschließlich Betriebsmittellinien oder sonstiger kurzfristiger Finanzierungen – können grundsätzlich als nachhaltige Finanzierungen gestaltet werden. Dafür gibt es vier Voraussetzungen:

  1. eine Nachhaltigkeitsstrategie,
  2. (vorab) Festgelegte Nachhaltigkeitsziele inklusive Leistungskriterien und Messgrößen,
  3. eine Kontrolle der Nachhaltigkeitsziele während der Finanzierungslaufzeit sowie entsprechende Konsequenzen bei Nichteinhaltung (zum Beispiel Margenanpassung) und 
  4. es ist ein Nachhaltigkeitsbeauftragter empfehlenswert, der koordiniert und kontrolliert, dass das Unternehmen die Nachhaltigkeitsziele einhält und der jährlichen Berichterstattung nachkommt.

Fakt ist: Ein Unternehmen, das eine Finanzierung nachhaltig gestalten will, muss diese Vorgaben einhalten.

Leitfäden begründen einen rechtssicheren Regelungsrahmen

In der Praxis sind die neuen Leitfäden für mittlere und größere Konsortialfinanzierungen besonders relevant, da diese die teils noch ziemlich uneinheitliche Nachhaltigkeits- beziehungsweise ESG-Terminologie weiter konkretisieren und damit einen direkten Einfluss auf die Kreditvertragsdokumentation haben.

Die Leitfäden sind aber auch ein weiterer wichtiger Schritt zur Begründung eines rechtssicheren Regelungsrahmens für die Gestaltung von grünen Krediten und nachhaltigen Finanzierungen. Nichtsdestotrotz sind es "nur" Leitlinien, sodass die Parteien eines Finanzierungsvertrags diesen auch weiterhin an den Anforderungen des Einzelfalls ausrichten müssen.

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